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SERVICE + MONTAGE – BEDINGUNGEN (gültig ab 01.01.2009)

 

1. Allgemeinverbindlichkeit
Diese Bedingungen gelten, soweit mit dem Besteller nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, für alle Einsätze von Service Personal für Montagen, Reparaturen, Überholungs- und Umbauarbeiten, sowie Betriebsüberwachungen von Maschinen, Durchführung von Untersuchungen, Schadenfeststellungen usw.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Angebote und Kostenvoranschläge sind stets freibleibend und unverbindlich. Diese Bedingungen gelten als angenommen, wenn nicht vor Arbeitsbeginn für den vereinbarten Einsatz etwas anderes vereinbart wurde.
3. Voraussetzungen beim Besteller
Um Verzögerungen im Arbeitsablauf zu verhindern, hat der Besteller auf seine Kosten und Gefahr zu stellen oder zu übernehmen:
 - ausreichend Hilfskräfte, soweit sie vom Techniker benötigt werden.
 - geeignete Transportgeräte und zur Montage erforderliche Vorrichtungen.
 - alle zur Inbetriebsetzung des Montagegegenstandes erforderlichen Bedarfsgegenstände
   wie Bohlen, Hebezeuge, Papier usw.
 - Verlegen und Anschließen der elektrischen Leitungen zur Maschine bzw. zum Schaltschr.
 - notwendige Installation, wie z.B. Verlegen von Luft.
 - ausreichend Beleuchtung und Heizung am Arbeitsplatz.
 - verschließbare, trockene Räume zur Aufbewahrung von Kleidung, Werkzeugen usw.
 - Sicherstellen der ausreichenden Bodenbelastung am Aufstellungsort.
Kann der Besteller einzelne Vorarbeiten und Leistungen nicht bewirken oder erforderliche Werkzeuge, Geräte usw. nicht zur Verfügung stellen, so werden diese – soweit möglich - von uns durchgeführt bzw. bereitgestellt und die dabei anfallenden Kosten  dem Besteller berechnet.
4. Montage-Dauer
Die Angaben über die voraussichtliche Dauer des Personaleinsatzes sind annähernd und unverbindlich. Unsere Techniker werden die Arbeiten so zügig wie möglich durchführen, wobei unvorhersehbare Umstände die Ausführung verzögern können.
Fristüberschreitungen berechtigen den Besteller nicht zu Schadenersatzansprüchen.
Erweist sich nach einer Demontage eine Reparatur als nicht durchführbar, so hat der Besteller die aufgewandten Kosten zu übernehmen.
Verzögern sich die Montagearbeiten oder die Inbetriebnahme ohne unser Verschulden, so hat der Besteller alle daraus erwachsenen Kosten, insbesondere für Wartezeiten und zusätzliche Reisekosten zu übernehmen.
Wird ein vereinbarter Service-Einsatz nicht rechtzeitig widerrufen, so gehen alle daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Bestellers.
5. Haftung des Bestellers
Der Besteller haftet für jeden Schaden, der einem Techniker im Betrieb entsteht, soweit der Schaden nicht durch die Berufsgenossenschaft oder durch eine andere Versicherungsgesellschaft abgedeckt wird.
Der Besteller haftet für die von uns leihweise zur Verfügung gestellten Werkzeuge und Hilfsmittel. Dies trifft auch für die Spezialwerkzeuge zu, die der Techniker bei sich führt.
Wir empfehlen, hierfür eine Versicherung abzuschließen.
6. Arbeitsnachweis
Am Ende des Montage-/Service-Einsatzes bestätigt der Besteller unserem Techniker durch Unterschrift auf dem Service-Bericht die Richtigkeit der dort eingetragenen Daten.
Eventuelle Bemängelungen sind sofort auf dem Service-Bericht zu notieren. Nachträgliche Reklamationen - insbesondere bezüglich der Arbeitsstunden - können nicht berücksichtigt werden. Sollte die Rückfahrtzeit verkehrsbedingt deutlich vom eingetragenen Wert abweichen, wird die benötigte Zeit mit nachträglicher Begründung berechnet.
7. Zahlungsbedingung
Die angefallenen Kosten sind unverzüglich nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
Das Fälligkeitsdatum der Zahlung ist in der Rechnung ausgewiesen.
Bei Zahlungsverzug kann ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 v. H. gerechnet ab dem Fälligkeitsdatum für jeden angefangenen Monat der Säumnis berechnet werden..
8. Gewährleistung und Haftung
Für Arbeiten an gebrauchten Maschinen oder gebrauchten Teilen sowie für deren einwandfreien Betrieb, übernehmen wir keine Gewährleistung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Ausgeschlossen ist ebenfalls die vertragliche oder außervertragliche Haftung für Handlungen oder Unterlassungen des überlassenen Personals; dessen unmittelbare Inanspruchnahme ebenfalls ausgeschlossen ist, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Jegliche Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden irgendwelcher Art (z.B. Produktions- oder Verdienstausfall) sind ausgeschlossen.
Für die Beachtung von gesetzlichen oder sonstigen Vorschriften am Arbeitsort ist der Besteller verantwortlich.
Sollte innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Durchführung einer Reparatur oder anderen von uns durchgeführten Arbeiten keine schriftliche Reklamation bei uns eingangen sein, gilt die Arbeit als abgeschlossen und eine Reklamation in Bezugnahme auf diese Arbeiten sind nicht mehr möglich.
Für Maschinentransporte und Montagen übernehmen wir keine Haftung, auch wenn unsere Techniker hier mitwirken.
Unsere Techniker handeln stets als Beauftragte des Bestellers.
Der Besteller muß - falls er dies wünscht - eine Versicherung abschließen, die je nach Arbeitsanfall " Demontage, Wandermontage und Probelaufrisiko" einschließt.
Auf Wunsch und gegen besondere Rechnung schließen wir im Namen des Bestellers eine solche Versicherung ab.
Fristüberschreitungen berechtigen den Besteller nicht zu Abzügen oder Schadenersatz ansprüchen, ebenso ist der Schadenersatz für Ausschuß bei der Inbetriebnahme ausgeschlossen.
Alle Montage-, Reparatur- und Ersatzteilaufträge werden nach besten Ermessen unserer Techniker ausgeführt.
Eine Haftung für Schäden infolge von natürlicher Abnutzung (Verschleiß), fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneter Betriebsmittel, ungeeigneten Fundamentes, elektrischer, chemischer, Witterungs- und anderer Einflüsse, wird nicht übernommen.
Dies gilt auch für von uns gelieferte Ersatzteile, die nicht durch unsere Techniker eingebautwurden.
9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Ratingen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleibt der übrige Teil trotzdem verbindlich.
Die Parteien werden den unwirksamen Punkt im Sinne der Gesamtbedingungen gemeinsam rechtswirksam gestalten.
 

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Copyrigth © 2010 GMS-Lothar Nikolay
Stand 12.Juni 2010